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TRACES-Zertifikate +++ nationale Pferde

An alle Aktiven!

Ein Hinweis des Fachbereichs Veterinäraufsicht (Berlin-Tempelhof) mit der Bitte um dringende Einhaltung und Sorgfaltspflicht:

Aus aktuellem Anlass möchten wir hier über den derzeitigen Stand bezüglich der Vorgaben zu 

TRACES-Bescheinigungen informieren: 

INTERNATIONAL gilt: 

I. 

EQUI-INTRA-CON –  für alle Pferde, unabhängig davon, ob sie zur Schlachtung freigegeben 

sind oder nicht (der Schlachtstatus muss sowohl auf dem Formular als auch im Equidenpass angegeben 

sein). Dieses TRACES-Zertifikat kann für Sammeltransporte genutzt werden, sofern nur Pferde ein und 

derselben Kategorie transportiert werden (entweder alle transportierten Pferde sind zur Schlachtung frei 

gegeben oder alle sind dies nicht). Dieses TRACES- Zertifikat ist 10 Tage gültig und gilt nicht für den 

Rücktransport! 

I. EQUI-INTRA-IND – für Pferde, die nicht zur Schlachtung freigegeben sind. Dieses TRACES

Zertifikat 

ist nur für einzelne Pferde zu verwenden. Eine 30-Tage Gültigkeit des Zertifikats mit der Möglichkeit der 

Rückreise besteht im Moment noch nicht, weshalb auch hier eine Rückzertifizierung nötig ist. 

Nochmals zur Verdeutlichung: 

Nach den derzeit geltenden Vorgaben der EU ist die TRACES Bescheinigung zwar ab Ausstellung 10 

Tage gültig. Jedoch gilt die entsprechend ausgestellte TRACES- Bescheinigung nur für den Transport bis 

zum im Attest angegebenen Bestimmungsort, nicht mehr jedoch für die Rückreise zum Herkunftsort. 

Das neue Animal Health Law (AHL) der Europäischen Union sieht für den Bereich der Traces bei Pferden 

Neuerungen vor. Hier ist eine Lizenz mit Gültigkeit von 30 Tagen geplant, die das Verbringen der Pferde 

vom Ursprungsbetrieb zu den Rennbahnen und auch die Rückfahrt von diesen genehmigt. Ebenfalls ist 

eine Lösung über die Eintragung eines Validierungsabzeichens im Pferdepass mit Gültigkeit von 30 

Tagen vorgesehen. 

Auf Bundesebene wird gegenwärtig erarbeitet, wie diese neuen EU-Regularien in bundesweit geltende 

Regeln umgesetzt werden, so dass Veterinärverwaltungen berechtigt und in der Lage sind, entweder ein 

Validierungsabzeichen oder eine Lizenz auszustellen. Die Umsetzung ist jedoch noch nicht vollzogen. 

Bis dies geschieht muss für die Rückreise  grundsätzlich eine neue TRACES- Bescheinigung von der 

jeweils zuständigen Behörde des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Dies erfordert eine rechtzeitige 

Beantragung. 


Für alle TRACES gilt (komplett ausgefüllt): 

Name des Pferdes 

Identifikationstyp (Mikrochip) 

Identifikationsnummer (Chipnummer) 

Alter des Pferdes (Geburtsdatum ist auch ausreichend) 

Geschlecht des Pferdes 

Zudem benötigen die Rennvereine künftig von dem für das Pferd Verantwortlichen (Trainer, Besitzer, 

Bevollmächtigter) die unten stehende Erklärung vorab, spätestens aber beim Eintreffen auf dem 

Gelände, insbesondere vor dem Abladen der Pferde.


NATIONAL gilt:

A) Trainer/Bevollmächtigter/Verantwortlicher:

a. Von diesen Personen benötigt der Rennverein zu jeder zukünftigen Rennveranstaltung die beigefügte Erklärung vorab, spätestens aber beim Eintreffen auf dem Gelände, insbesondere vor dem Abladen der Startpferde, abzugeben in der Meldestelle!


Wir bitten um das Mitwirken aller.

Vielen Danke.


HIER das NATIONALE Dokument!