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    Veranstaltungshinweise - aktuell

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Eine Teststation wird nicht mehr vorhanden sein! Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich Covid-Schutzmaßnahmen haben sich auch bei uns Änderungen ergeben, die wir im Folgenden nach bestem Wissen und Gewissen darstellen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen dem aktuellen Kenntnisstand entsprechen. Wir geben unser Bestes, Sie auf dem Laufenden zu halten.

    Die Kurzform

    Geimpfte und Genesene müssen einen Nachweis über Impfung oder Genesung bei sich tragen. Dieser ist bei ggf. erfolgender Einreise nach Deutschland und Zutritt zum Gelände erforderlich.

    Personen, welche weder geimpft noch genesen sind, benötigen für Einreise nach Deutschland und Zutritt zum Gelände einen gültigen, maximal 24h alten negativen Testnachweis.

    Eine Teststation wird nicht mehr vorhanden sein!

    Das Teehaus oder das Festzentrum / Tribünenhaus kann nur von Personen betreten werden, die geimpft oder genesen sind. Für diese beiden Gebäude gilt also die 2G-Regelung.

    Auf dem gesamten Gelände (auch außen) besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und das Gebot zum Einhalten der Mindestabstände von 1,5 Metern.

    Eintritt zum Gelände und während der Veranstaltung

    Generell gilt zu den Renntagen, dass ein Eintritt nur mit Ticket und 3G-Nachweis möglich ist. Im Folgenden stellen wir dar, welche Daten die Nachweise aufweisen müssen, um – am Beispiel des 05. Dezember – gültig zu sein:

    ein max. 24h, negativer Testnachweis (ab dem 7. Lebensjahr) oder

    eine vollständige Impfung bis 15. Dezember 

            o letzte Impfung min. 14 Tage alt

            o zwei Impfdosen Comirnaty (BioNTech / Pfizer)

            o zwei Impfdosen Spikevax (Moderna)

            o zwei Impfdosen Vaxzevria (AstraZeneca)

            o eine Impfdosis Vaxzevria (AstraZeneca) und eine Impfdosis Comirnaty (BioNTech / Pfizer)*

            o eine Impfdosis Vaxzevria (AstraZeneca) und eine Impfdosis Spikevax (Moderna)*

            o eine Impfdosis COVID-19 Vaccine Janssen (Janssen bzw. Johnson & Johnson)

    * gemäß Mitteilung STIKO vom 01. Juli 2021 (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-07-01.html)

    nach Genesung

            o ein positives Testergebnis aus dem Zeitraum vor dem 29. Juni (Testergebnis min. sechs Monate alt) und eine Impfung oder

            o ein positives Testergebnis aus dem Zeitraum ab dem 19. Juni bis 02. Dezember (Testergebnis max. sechs Monate und min. 28 Tage alt)

    Die relevante gesetzliche Grundlage hierfür ist die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlins (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/); hier insbesondere die Paragraphen 6 (Nachweiserfordernisse eines negativen Tests), 8 (3G-Bedingung), 8a (2G-Bedingung), 11 (Veranstaltungen) und 18 (Gastronomie). Ein Testnachweis ist für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr nicht erforderlich.

    Bitte beachten Sie außerdem, dass für alle Veranstaltungsteilnehmer auf dem gesamten Gelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (oder höherwertig) besteht (§ 11 Abs. 5 InfSchMV), solange Sie sich nicht an Ihrem Platz aufhalten.

    Sollten Sie sich kein Ticket online kaufen können oder wollen, ist auch die Registrierung per Selbstauskunft vor Ort möglich. Bitte planen Sie hierfür ausreichend Zeit ein. Ein 3G-Nachweis ist dennoch erforderlich. Bitte bedenken Sie die derzeit noch eingeschränkten Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Berlin; mit einem Online-Ticket sichern Sie sich bereits jetzt den Zutritt zum Renntag.

    Einreise aus dem EU-Ausland

    Generell ist bei Einreise nach Deutschland ein 3G-Nachweis für alle Personen ab 12 Jahren erforderlich.

    Die im folgenden dargelegten Regelungen gelten nur für Gebiete, die gemäß Einstufung als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet gelten; die Niederlande sind seit Sonntag, dem 08. August nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Aus direkten Nachbarländern ist aktuell nur die Provinz Provence-Alpes-Côte d'Azur in Frankreich betroffen. Hier können Sie prüfen, welche Länder aktuell wie eingestuft sind:

    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

    Gemäß Coronavirus-Einreiseverordnung (s. Links am Ende) besteht für Einreisende aus Hochrisikogebieten eine Registrierungspflicht (§3, https://www.einreiseanmeldung.de/#/), die 10-tägige Absonderungspflicht (Quarantäne, §4) kann jedoch umgangen werden, in dem mit (digitaler) Einreiseanmeldung dem Gesundheitsamt ein Impf- oder Genesungsnachweis übermittelt wird (§4 Abs. 2). Für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, kann die Absonderungspflicht (Quarantäne) frühestens am fünften Tag nach Einreise mit einem negativen Testnachweis, der dem Gesundheitsamt zu übermitteln ist, beendet werden.

    Die Absonderungspflicht gilt außerdem nicht für Personen, die beruflich bedingt unaufschiebbar für max. fünf Tage unter Vorhandensein eines 3G-Nachweises einreisen (§6 Abs 2 Satz 1c). Diese Ausnahme greift auch bei Ländern, welche als Virusvariantengebiet eingestuft werden.

    Einreisverordnung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

    Einreisverordnung als PDF: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/jKLHRra6ubgMcwE49Jw/content/jKLHRra6ubgMcwE49Jw/BAnz%20AT%2030.07.2021%20V1.pdf?inline

    Übersicht: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_Reise/Corona-Einreiseregeln_Kurzuebersicht.pdf