Impfpässe: Wichtiger Hinweis an alle Aktiven
Bitte beachten Sie für den geplanten Start Ihrer Pferde unbedingt den folgenden Hinweis des Hauptverbandes für Traberzucht (HVT) bezüglich der Impfpässe:
Pferde, für die bei der Anmeldung kein Equidenpass vorgelegt wird, verlieren ebenso ihre Teilnahmeberechtigung wie Pferde, die nicht gem. dem Impfprotokoll für den HVT-Bereich ordnungsgemäß geimpft sind.
Paragraf 91, Abs. 5) TRO, wonach Impfbescheinigungen innerhalb 48 Stunden nach dem Renntag beim Rennveranstalter vorgelegt werden können, wird zum 01.01.2021 bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt."