Hinweise zu Risikogebieten und Quarantänemaßnahmen
Für den Fall, dass Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in
einem Risikogebiet aufgehalten haben, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie ggf. im
Land Berlin einer Quarantänemaßnahme unterliegen würden.
Kroatien: es gelten nun auch die Gespanschaften Brod-Posavina und Virovitica-Podravina als Risikogebiete.
Niederlande: die Provinzen Nordholland (Noord-Holland) und Südholland (Zuid-Holland) gelten als Risikogebiete.
Österreich: das Bundesland Wien gilt als Risikogebiet.
Rumänien: die Kreise Neamt und Caras Severin gelten als weitere Risikogebiete.
Schweiz: das Kanton Freiburg (Fribourg) gilt als weiteres Risikogebiet.
Tschechien: die Region Středočeský (Mittelböhmische Region) gilt als weiteres Risikogebiet.
Ungarn: die Hauptstadt Budapest gilt als Risikogebiet.
Die Kreise Arges und Dambovita in Rumänien gelten nicht mehr als Risikogebiete.
Eine Liste der Risikogebiete finden Sie hier und die Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin (insbesondere den Teil 3 bezüglich der Quarantänemaßnahmen) hier.