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    Mögliche Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus Schweden und anderen Ländern

    Aufgrund der erhöhten Anzahl an Corona-Infektionen in Schweden treffen nun Regelungen diverser Bundesländer zu, die für Einreisende aus dem skandinavischen Land Quarantänemaßnahmen vorsehen.

    Informationen dazu finden Sie u. a. im §19 Abs. 5 der Berliner Senatsverordnung zur Eindämmung des Coronavirus (siehe hier) und auf der Website des Robert-Koch-Instituts (siehe hier).

    Wir möchten daher im Zusammenhang mit unseren kommenden Mariendorfer Renntagen – der nächste findet am 21. Juni statt – darauf hinweisen, dass jede Person, die Zugang zum Bahngelände erhält, in dem auszufüllenden Selbstauskunft-Formular uns gegenüber rechtsverbindlich erklären muss, dass keine Quarantäne-Auflagen gegen sie bestehen.  

    Sollten einreisende Personen zum jeweiligen Zeitpunkt der Mariendorfer Veranstaltungen aufgrund erhöhter Infektionszahlen im Herkunftsland also Quarantänemaßnahmen unterliegen, ist ein Zutritt zum Bahngelände nicht möglich und daher ebensowenig eine Teilnahme an den Rennen.